Sehr geehrter Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort, die mir eine große Hilfe ist. Meine Anfrage zum Stelzenhaus war als Grundlage für einen weiteren Gesprächsversuch gedacht. Mir geht es um einen Kompromiss und vernünftige Nachbarschaft und nicht um Konfrontation. Ich stehe da auf Ihrem Standpunkt.
Leider habe ich den Bebauungsplan nicht vorliegen, weiß aber, dass sich das Stelzenhaus nicht im Baufenster befindet. Alles was im Internet auf die Schnelle zu finden ist ist ein ursprünglicher Bebauungsplan (
http://www.planlabor-stolzenberg.de/planservice/pdf/293/begruendung.pdf).
Für mich unverständlich bleibt, dass die Gesetzgebung es zuläßt, dass frühere Bebauungen sich neuen unterordnen müssen. Auf die Südseite unseres Hauses wird nach dem neuen Baurecht ein um 2m größeres Haus als das unsere mit einem Abstand von 3m zur Grundstücksgrenze gesetzt, ohne auf die vorhandene Struktur Rücksicht zu nehmen. Unser Haus ist 7m von der Grundstücksgrenze entfernt. Es scheint alles legal und im Rahmen der Gesetzesvorgaben, aber einer einvernehmlichen Nachbarschaft nicht unbedingt dienlich, wenn man nicht bereit ist, miteinander zu reden.
Ich meinte wirklich einen Grenzzaun. Die Höhe ist deshalb entscheidend, weil ich ihn als Schallschutz zur Straßenseite hin aufbauen wollte. Damit dieser Schallschutz effektiv ist, müsste die Einfriedung, aus Gabionen bestehend, mindestens 175 cm hoch sein. Das wäre nach Ihrer Angabe dann wohl nicht mehr zulässig?
Wo kann ich denn Einsicht in den, mein Grundstück betreffenden Bebauungsplan nehmen bzw. wo bekomme ich den her?
Beste Dank nochmals!