Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Stelzenhaus an der Grundstuecksgrenze

Autor Beitrag
 Verfasst am: 15.04.2012 13:34:07 Titel: Stelzenhaus an der Grundstuecksgrenze
Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Nachbarn haben ein Stelzenhaus direkt mit Abschluss unserer gemeinsamen Grundstuecksgrenze aufgestellt. Es ist die Nordseite der Nachbarn und damit unsere Suedseite. Das Haus ist ca 4m hoch und hat eine Grundflaeche von 9 bis 12 Quadratmeter also eine Seitenlaenge von ca. 3,5 m.
Mit 2m Abstand zu dieser Grundstuecksgrenze beginnt unsere Terrasse. Das Haus steht nun mittig vor unserer Terasse und soll der Tochter der Nachbarn und ihren Freundinnen zum Spielen dienen. Damit waere neben der Verdunklung der Lebensbaumhecke, die damit in diesem Bereich wahrscheinlich eintrocknet auch die Ruhe weg.
Meine platte Frage dazu: Ist das rechtens?
Leider wurde ein Gespraech mit den Nachbarn mit einer Annaeherung der Wuensche beider Seiten nicht gewuenscht. Unser Haus wurde vor 30 Jahren gebaut, waehrend das der Nachbarn ein Neubau aus dem letzten Jahr ist. Eine Koppel im Dorf wurde verkauft...

Meine zweite Frage betrifft die Zaunhoehe. Wie hoch darf mein Zaun sein, damit ich ihn laenger als 5m errichten kann? Ist es relevant, aus welchem MAterial der Zaun besteht? Wuerden Gabionen als Mauer oder als Zaun gewertet werden?
Vielen Dank schon jetzt fuer Ihre Muehe!

Beste Gruesse!
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen