Geschrieben von:
Sven Stapelfeld
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Nachbarn haben ein Stelzenhaus direkt mit Abschluss unserer gemeinsamen Grundstuecksgrenze aufgestellt. Es ist die Nordseite der Nachbarn und damit unsere Suedseite. Das Haus ist ca 4m hoch und hat eine Grundflaeche von 9 bis 12 Quadratmeter also eine Seitenlaenge von ca. 3,5 m.
Mit 2m Abstand zu dieser Grundstuecksgrenze beginnt unsere Terrasse. Das Haus steht nun mittig vor unserer Terasse und soll der Tochter der Nachbarn und ihren Freundinnen zum Spielen dienen. Damit waere neben der Verdunklung der Lebensbaumhecke, die damit in diesem Bereich wahrscheinlich eintrocknet auch die Ruhe weg.
Meine platte Frage dazu: Ist das rechtens?
Leider wurde ein Gespraech mit den Nachbarn mit einer Annaeherung der Wuensche beider Seiten nicht gewuenscht. Unser Haus wurde vor 30 Jahren gebaut, waehrend das der Nachbarn ein Neubau aus dem letzten Jahr ist. Eine Koppel im Dorf wurde verkauft...
Meine zweite Frage betrifft die Zaunhoehe. Wie hoch darf mein Zaun sein, damit ich ihn laenger als 5m errichten kann? Ist es relevant, aus welchem MAterial der Zaun besteht? Wuerden Gabionen als Mauer oder als Zaun gewertet werden?
Vielen Dank schon jetzt fuer Ihre Muehe!
Beste Gruesse!
|