Geschrieben von:
Jens Brest
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Sehr geehrter Herr Bebensee,
ich habe folgendes Problem und wäre für jeden Tipp bzw. Anregung sehr dankbar:
es geht um ein Grundstück im Außenbreich einer Gemeinde in Schleswig-Holstein (es liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und es ist kein Flächennutzungsplan vorhanden). Auf dem Grundstück befindet sich seit ca. 1970 eine Laube (Gartenhaus), die schon damals Wohnzwecken diente und seit Jahren für einige Wochen im Sommer genutzt wird. Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, liegt für dieses Gartenhaus keine Baugenehmigung vor (wurde damals versäumt). Das Grundstück/Gartenhaus wird gutgläubig genutzt und es wird von einer berechtigten Nutzung ausgegangen, zumal man vor etwa 10 Jahren von der Gemeinde verpflichtet wurde, das Grundstück an die Kanalisation anschließen zu lassen.
Die Gemeinde sieht zwar einen Bestandsschutz für das Gartenhaus, jedoch wird die Wohnnutzung untersagt. Die Wohneinrichtung soll entfernt werden und die Laube soll nur als "Geräteschuppen" genutzt werden. Gibt es eine Art "Bestandsschutz" auch für die Wohnnutzung?
Vielen Dank im Voraus!!!
Gruß,
Jens Brest
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