Danke für Ihre weitere Ausführungen. die Bauvoranfrage werde ich auch mal machen.
Nachdem ich mich weiter in die Thematk eingelesen haben, stellen sich mir noch ein paar Fragen.
Unter
http://www.juramagazin.de/bauluecken und diversen anderen Urteilen, die ich zu dem THema gelesen hatte, findet sich kein Hinweis darauf, dass die aktuelle Nutzung der Baulücke (hier Pferdewiese) Relevanz hatte. Worauf stützen Sie ihre Aussage?
Würde das heißen.. wenn ich die Pferde runterschmeiße und dann Obstbäumchen pflanze und anderes.... und die Bauvoranfrage in 3 Jahren stelle, hätte ich bessere Karten;)?
Wenn das Ganze nach BauGB §35 Abs 2 beurteilt würde, gäbe es ja Probleme mit dem Landschafts- und Flächennutzungsplan.
Kann das Vorhaben auch als ungeplanter Innenbereich nach §34 beurteilt werden.
Dazu heißt es.. ein Ortsteil ist eine organische Siedlungsstruktur mit (lt. Urteil mindestens 12 Wohnhäusern) und die Baulücke muss in einem Bebaungszusammenhang liegen. Hat man also Chancen hier nach §34 zu gehen? Überstimmt quasi die gegebene \"Realität\" den Flächennutzungsplan und sowas?
Ich schätze mal, das Wird in diesem Fall dann sicher eher ein Richter klären müssen, als dass mich das Bauamt sofort durchwinkt bei so einer schwammigen und komplexen Sachlage:);)
Was kostet denn so ein Verfahren mit Bauvorfage - negativer Bescheid - Widerspruch- Verwaltungsgericht etc. und über welchen Zeitraum redet man da ?
Danke und viele Grüße
Stefan Kwiatkowski