Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Carport - Grenzbebauung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 06.03.2012 19:20:50 Titel: Re: Garage an der Grenze
Hallo Frau/Herr Hartwig,

ohne die Bauaufsicht und eine Nachbarzustimmung (zum Begriff Nachbar/in siehe -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=5&bid=110 ) werden Sie wohl nicht weiterkommen – also sollten Sie mit Beiden Kontakt aufnehmen.

Sie schreiben, dass das Carport „…allerdings auch 6 m lang sein muss, um es sinnvoll nutzen zu können…“ Ich frage mich an dieser Stelle, ob Sie nach Erstellung des Carports die Garage überhaupt noch sinnvoll nutzen können, vor deren Tor dann möglicherweise ein Fahrzeug steht.

Bei der Lage der Garage und dem geplanten Standort des Carports werden die nötigen Rangierbewegungen vielleicht über kurz oder lang den Nachbarn nerven. In diesem Zusammenhang möchte ich auf § 50 Abs. 9 Satz 1 LBO hinweisen.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen