Hallo Frau/Herr Hartwig,
ohne die Bauaufsicht und eine Nachbarzustimmung (zum Begriff Nachbar/in siehe ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=5&bid=110 ) werden Sie wohl nicht weiterkommen – also sollten Sie mit Beiden Kontakt aufnehmen.
Sie schreiben, dass das Carport „…allerdings auch 6 m lang sein muss, um es sinnvoll nutzen zu können…“ Ich frage mich an dieser Stelle, ob Sie nach Erstellung des Carports die Garage überhaupt noch sinnvoll nutzen können, vor deren Tor dann möglicherweise ein Fahrzeug steht.
Bei der Lage der Garage und dem geplanten Standort des Carports werden die nötigen Rangierbewegungen vielleicht über kurz oder lang den Nachbarn nerven. In diesem Zusammenhang möchte ich auf § 50 Abs. 9 Satz 1 LBO hinweisen.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee