Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: geringe Längenüberschreitung bei Grenzebauung zulässig ?

Autor Beitrag
 Verfasst am: 28.02.2012 17:59:25 Titel: geringe Längenüberschreitung bei Grenzebauung zulässig ?
Hallo,
uns gehört ein Baugrundstück im Raum Hamburg.Der Nachbar hat ein Nebengebäude mit einer Länge von 14m und
einem Abstand von 1,2m an unsere Grenze gebaut. Nach Aufforderung der Baubehörde und langem hin u. her
über einen Zeitraum von 2 Jahren, ist der Nachbar jetzt dabei das Gebäude wie aufgefordert auf 9m Länge zurückzubauen. Der Rückbau ist noch nicht beendet, aber so wie ich das sehe wird die Länge inclusive der Dachüberstände die ja mit eingerechnet werden, später bei mindestens 9,2 - 9,3m liegen. Das Maß ergibt sich aus der Einteilung der 3 Fenster die noch in der grenzständigen Wand vorhanden sind. Eine Seite des lezten Fensters würde sonst wohl direkt in der neuen Außenwand liegen.

Müssen wir das dann so hinnehmen ?
Oder wie genau sind die 9m einzuhalten ?

vielen Dank im vorraus,
Olli
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen