Hallo, 
uns gehört ein Baugrundstück im Raum Hamburg.Der Nachbar hat ein Nebengebäude mit einer Länge von 14m und 
einem Abstand von 1,2m  an unsere Grenze gebaut. Nach Aufforderung der Baubehörde und langem hin u. her 
über einen Zeitraum von 2 Jahren, ist der Nachbar jetzt dabei das Gebäude wie aufgefordert auf 9m Länge zurückzubauen. Der Rückbau ist noch nicht beendet, aber so wie ich das sehe wird die Länge inclusive der Dachüberstände die ja mit eingerechnet werden, später bei  mindestens  9,2 - 9,3m liegen. Das Maß ergibt sich aus der Einteilung der 3 Fenster die noch in der grenzständigen Wand vorhanden sind. Eine Seite des lezten Fensters würde sonst wohl direkt in der neuen Außenwand liegen. 
 
Müssen wir das dann so hinnehmen ? 
Oder wie genau sind die 9m einzuhalten ? 
 
vielen Dank im vorraus, 
Olli 								 
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