Hallo,
ich hab in den letzten Tagen ein bißchen im Internet recheriert und bin dabei auf den Begriff \\\"Anbauverpflichtung\\\" gestossen. Allerdings hab ich keine genaue Definition gefunden. Gibts eine gesetzliche Regelung? Bedeutet die Anbauverpflichtung das die Voderseite der Garage des Nachbar eine Linie mit der Vorderseite meiner Garage oder meines Garagenvordaches bilden muss? Oder kann der Nachbar seine 6 m Garage irgendwo im Bereich meiner 11 m Garage auf der Grenze errichten? (6 m Garage deshalb weil der Nachbar auf der anderen Grundstücksseite bereits eine 9 m Garage errichtet hat).
Würde es für eine Genehmigung meiner Garage ausreichen wenn der Nachbar mir eine entsprechende Anbauverpflichtung unterschreibt? Oder muss zwingend eine Baulast eingetragen werden? Die Baulasteintragung würde ich meinem Nachbarn nämlich gerne ersparen!
Vielen Dank schon mal!!
MfG
kai
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