Geschrieben von:
S. Hartwig
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Guten Tag,
ich habe eine Frage zu diesem Thema.
Ich wohne in Neumünster in einem EFH.
Dort ist eine Garage vorhanden, welche an die Grundstücksgrenze zum "linken Nachbarn" gebaut ist. (Die Garage befindet sich hinten auf dem Grundstück und nicht an der Strasse)
Diese ist ca. 6 Meter lang. Nun möchte ich auf die Grenze gerne ein Carport davor setzten, welches allerdings auch 6 Meter lang sein muss um es
sinnvoll nutzen zu können. Zum Nachbarn hin würden Holzlamellen aufgestellt werden um einen Sichtschutz zu gewährleisten. Die Dachfläche soll aus Trapez Blechen über die gesamt Länge bestehen, d.h. ich würde auf eine Gesamtlänge von 12 Meter kommen.
Mein Nachbar hat mir schriftlich bestätigt das er keine Probleme mit diesem Vorhaben hat.
Darf ich mein Carport in der länge dann bauen oder nicht ?!
Falls dieses nicht erlaubt sein sollte, könnte man bei dem Bauamt eine Änderung beantragen um mein Vorhaben rechtlich abzusichern !?
Bzw welche Unterlagen würden benötigt werden. Das Carport baue ich in Eigenleistung
Würde mich über eine Antwort sehr freuen, da es ja alles mit rechten Dingen zu gehen soll !!
Mit freundlichen Grüßen
S. Hartwig
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