Hallo,
ich möchte eine Garage auf der Grenze zum Nachbargrundstück errichten. Die Garage soll eine Länge von 9 m haben. An der Vorderseite möchte ich zusätzlich ein Vordach von ca. 2 m anbringen. Damit wäre die Garage dann ca. 11 m lang. Wird das Vordach bei der Längenberechnung berücksichtigt oder bleibt es außen vor?
Sollte das Vordach mit berücksichtigt werden so ist die zulässige Länge von 9 m für die Grenzbebauung überschritten. Welche Möglichkeiten habe ich dann das Vorhaben zu realisieren. Der angrenzende Nachbar hat keine Einwände gegen die "überlange" Garage und würde auch eine Einverständiniserklärung unterschreiben.
Mfg! und vielen Dank!
KAI
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