Geschrieben von:
Klara Krannich
|
Hallo Herr Bebensee,
jetzt bin ich doch erschüttert.
Denn in der Genehmigung steht ja nicht \"Umbau eines Ferien/Wochenendhauses\" sondern \"Umbau eines Wohnhauses\" .
Die mögliche Wohnhauseigenschaft im Zeitpunkt der Genehmigung wird also nicht festgestellt.
Worauf muss ich achten, wenn ich mir die Genehmigungsvorlagen ansehe? denn auch in einer Bauzeichnung kann ich als Laie ein Wohnhaus kaum von einem
Wochenendhaus unterscheiden- oder anders formuliert das Wochenendhaus von Dieter Bohlen wird wohl mein Wohnhaus sowohl in Grösse wie Ausstattung bei weitem übertreffen.
Wo ich schonmal bei der Bauakte bin, kann ich mir die nur im Bauordnungsamt ansehen oder kann die zB auch das Bauamt der Gemeinde quasi dienstlich anfordern und wir ( also auch der jetzige Eigentümer ) sehen da mal gemeinsam rein?
Mit besten Grüssen Klara Krannich
|