Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Frau Krannich,
genau auf diesen „Schwachpunkt“ in Ihren Schilderungen zielten meine Äußerungen und die Frage ab: Man kann eben auch ein (genehmigtes) Wochenend- oder Ferienhaus umbauen, modernisieren und sanieren.
Bauanträge und Baugenehmigungen allein als Texte verfasst wären verständlicherweise so unklar formuliert, dass sie dem Bestimmtheitsgebot mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht Rechnung tragen würden (Beschreiben Sie am Telefon einmal Ihrem Telefonpartner eine Wendeltreppe, wenn er eine solche Treppe noch nie zu Gesicht bekommen hat, OHNE eine typische Handbewegung zu machen. Könnten Sie ein neues Auto, eine Kaffeemaschine oder ein sonstiges Gerät vollständig bedienen, ohne sich die Bedienungsanleitung mit Zeichnungen anzusehen?). Das ist eben einer der Gründe, warum zu Bauanträgen Bauvorlagen (u.a. Lageplan, Baubeschreibung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten usw.) und zu Baugenehmigungen genehmigte / anliegende Bauvorlagen gehören.
Lässt sich also aus dem Text einer Baugenehmigung nicht eindeutig entnehmen, was sie zum Inhalt hat, schaut man in die Bauvorlagen (die sind im Regelfall auch abgestempelt). Kommt man auch damit nicht weiter, muss die Genehmigung ausgelegt werden. Klappt das nicht, geht die Bestandsschutzprüfung los. Das Problem ist: Die Beweislast für eine behauptete Genehmigung trägt die Person, die sich darauf beruft.
Ich wünsche Ihnen viel Glück
und aufgeschlossene Kolleginnen bzw. Kollegen
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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