Geschrieben von:
Klara Krannich
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Guten Morgen Herr Bebensee,
hier bin ich wieder!
Diesmal mit einer eher allgemeinen Frage.
Für mich war die vorgelegte Baugenehmigung mit dem Inhalt "Umbau, Modernisierung, Sanierung eines Wohnhauses"
eine Art Absolution für alles vorhergegangene. Ich dachte, wenn die Bauaufsicht den Umbau eines Wohnhauses genehmigt, prüft sie doch die bisherige Nutzungsart und ob der Umbau den von der Bauordnung vorgegebenen Regeln entspricht.
Aus ihrer Antwort schliesse ich, dass das nicht so sein muss, und wenn ich mir den Wortlaut wieder und wieder durchlese sehe ich auch, dass hier ja nicht die Errichtung eines Wohnhauses genehmigt wurde, sondern eben dessen Umbau.
Das die Behörde dabei nicht prüft, ob tatsächlich ein Wohnhaus vorliegt kommt für mich überraschend.
Wenn es mit diesem Haus nicht die Probleme mit der otdnungsbehördlichen Meldung gegeben hätte, hätte ich mir von den Verkäufern die Baugenehmigung vorlegen, und mich vom Stempel der staatlichen Bauaufsicht völlig beeindrucken lassen.
Aber so einfach ist es nicht?!
Herzliche Grüße Klara
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