Geschrieben von:
Klara Krannich
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Guten Abend Herr Bebensee,
Danke für diese ausführliche Antwort!
Ich habe im Eifer des Gefechts nicht erklärt, wie das Haus ursprünglich zustande kam, entschuldigung!
Der Begriff \\\"Neubauernhaus\\\" ist hier sowas von bekannt, das eine Erklärung nicht notwendig ist, Sie können das selbstverständlich nicht wissen.
Diese Art Häuser entstand aufgrund des SMAD Befehls Nr.209, er sah vor, das sich Umsiedler und andere landlose Bevölkerung, die aufgrund der Bodenreform zwar zu einem Grundstück, aber noch nicht zu einer Unterkunft gekommen sind, Häuser mit Materialen der nahestehenden Gutshöfe bauen konnten, es erfolgte quasi ein genehmigter Diebstahl von fremden Eigentum wenn Sie so wollen. In diesem Befehl ist die zügige Beschaffung von Wohnraum Ziel.
Die dabei entstehenden Häuser hatten wenig Wohnfläche und typischerweise war der Stall in der einen Haushälfte untergebracht. Eine genaue feststehende Beschreibung gibt es nicht, das hatte hauptsächlich praktische Gründe ( man wusste ja nicht was im naheliegenden Gutshof als Baumaterial vorhanden war).
Das es sich hier um Bodenreformland handelt geht aus der Grundbuchakte hervor. Eine Baugenehmigung aufgrund des Befehls gibt es nicht, daß diese Art Häuser zu dieser Zeit immer Wohnhäuser waren ist auch bei der Bauordnungsbehörde unstrittig.
Das Bauordnungsamt hängt sich wohl eher an der 7jährigen Nutzungsunterbrechung auf, die begründet wird mit einer nicht hauptwohnsitzlichen Meldung, und einer daraus entstandenen Umnutzung ( das sagt mir telefonisch jedenfalls das Bauordnungsamt).
Mit besten Grüßen
Klara Krannich
P.S. Den SMAD Befehl 209 gibt\\\'s bei Wikipedia abgedruckt!
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