Guten Tag,
ganz zufällig erfuhren wir, dass unsere neuen Nachbarn beabsichtigen auf ihrer Seite des gemeinsamen Doppelhauses (BJ 1970) zwischen der von der Grenze 1,90 m entfernten Terrassentür noch ein Fenster zwischen eben dieser Terrassentür und der gemeinsamen Grenze einbauen zu lassen. Dies würde sich dann bis zur gemeinsamen "Brandmauer" erstrecken (ca 25 cm von der Grenze würde das Fenster enden) und wir hätten die nachbarlichen übermässig lauten "Wohngeräusche" dann direkt aus erster Hand. auf unserer direkt anschliessenden Hof-Terrasse. ( Das Grundstückshälfen sind 12 m, die Haushälften je 9 m breit). Sollten (müssen) wir dazu unsere Genehmigung geben, wenn wir denn gefragt worden wären ?
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