Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Frau Krannich,
der Sachverhalt ist für mich etwas unlogisch.
Ich verstehe ihn so, dass ca. 1987 eine Baugenehmigung für die Modernisierung und Sanierung eines (Dauer)Wohnhauses erteilt und die Baugenehmigung – wie erteilt – umgesetzt worden ist.
Danach führen Sie aus:
„…leider zogen die Verkäufer [also wohl die jetzigen Eigentümer] dort hauptwohnsitzlich nicht ein, sie nahmen nur Zweitwohnsitz und behielten ihre Wohnung in der 15 km entfernte Stadt. Tatsächlich nutzten sie das Haus zum Dauerwohnen…“
Diese Schilderung widerspricht sich aus meiner Sicht und wäre nur dann einigermaßen schlüssig, wenn die ca. 1987 erteilte Baugenehmigung die Modernisierung und Sanierung eines Wochenend- oder Ferienhauses zum Gegenstand gehabt hat.
Frage:
Ist das so?
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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