Geschrieben von:
Klara Krannich
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Sehr geehrte Bauamtmitarbeiter,
Zunächst vielen Dank für diese Seite! Die Möglichkeit mal die Sicht einer (wenn auch unzuständigen) Behörde unverbindlich zu lesen finde ich grandios!
Zur Problematik: wir möchten gern ein Haus im Aussenbereich im Land Brandenburg kaufen. Es gibt sogar eine Baugenehmigung von ca. 1987, zur Modernisierung, Sanierung eines Wohnhauses. sowie eine DDR-Wohnraumzuweisung für das Haus. Die Sanierungsmaßnahmen wurden genehmigungsgemäss erstellt, leider zogen die Verkäufer dort hauptwohnsitzlich nie ein, sie nahmen nur Zweitwohnsitz und behielten ihre Wohnung in der 15 km entfernten Stadt. Tatsächlich nutzten sie das Haus zum Dauerwohnen.
Im letzten Jahr sollte das Haus verkauft werden, als sich die Käufer hauptwohnsitzlich melden wollten wurde ihnen das von der Gemeinde mit dem Hinweis darauf, das man in einem Ferien/-Wochenendhaus nicht hauptwohnen könne verwehrt.
Inzwischen hat der gemeindliche Bauamtleiter, wie auch die Bürgermeisterin gewechselt und stehen der Sache "hauptwohnen" aufgeschlossen gegenüber.
Unser Problem: das Bauordnungsamt hat keinerlei Zustimmung signalisiert, sondern beharrt auf der Wochendnutzung.
Die Fragen:
Wie gelangt das Bauordnungsamt allgemein zu der Erkenntnis über die Nutzung einer Immobilie?
Wenn es ein Ferienhaus mit einer Wohnhausbaugenehmigung ist habe ich dann nicht schon jetzt eine ungenehmigte Nutzungsänderung vorliegen ( mit der möglichen Konsequenz: Nutzungsuntersagung und Abrissverfügung).
Oder auch, falls die Nutzungsänderung nicht beantragt wurde kann ich mich da jetzt anmelden und habe baurechtlich was ich eigentlich möchte:Wohnen im baugenehmigten Wohnhaus?
Danke für ihre Mühe!
Ein Termin mit der Gemeinde ist vereinbart, fraglich nur ob das hilfreich ist, da dieses ja nicht entscheidet.
Mit besten Grüßen ihre Klara
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