Ich möchte hier kurz ein- bzw nackhaken...
Wir haben vor demnächst ein Haus mit Garage zu kaufen (S-H, Kreis PI), die Garage wurde als 5x9m große Grenzbebauung mit "Spitzdach" vom Vorbesitzer erstellt.
Die Garage an sich ist als Garage voll umfänglich erstellt worden (funktionsfähiges Tor, Feuerschutztür etc), hat eine direkte Verbindung zum Wohnbereich und wurde dann als Arbeitszimmer/Büro umgebaut.
Erstellung der Garage und Umbau erfolgten im selben Zeitraum (~2007), die Garage wurde nie als Garage genutzt.
Der Bau der Garage wurde unter der Auflage "9m" behördlich genehmigt, eine weitere Genehmigung der Nutzungsänderung scheint es nicht zu geben.
Der Vorbesitzer hat alle direkten Nachbarn (Spielstraße) über die Nutzungsänderung informiert, keiner hat Widerspruch eingelegt.
Ein Rückbau zu einer Garage wäre jederzeit (wenn auch mit Aufwand) möglich.
Eine direkte Kopplung bzw direkte nachbarschaftliche Bebauung existiert nicht, ob ein Abstand von 3 Meter zum Nachbarhaus vorhanden ist, kann ich so aus dem Stegreif nicht sagen, es sollten aber min. 2m sein.
In der hinteren Wand ist ein großes Fenster mit zus. Glastür (Zugang zur Terasse) eingebaut... hat das einen Einfluss?
Ich muss leider gestehen, ich kenne auch die genaue Baugenehmigung für die Garage nicht...
Müssen wir irgendwelche Bedenken haben?
Was müssen wir beachten?
Müssen/Sollten wir nachträglich eine Nutzungsänderung beantragen?
Oder wo kein Kläger, da ist auch kein Richter...
Vielen Dank
Gruß
Björn
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