Hallo Wilhelm,
das müsste objektspezifisch mit den Behörden geklärt werden.
Bei der Prüfung des Bestandsschutzes (siehe unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=13 ) verfolgt man sozusagen das „rechtliche Schicksal“ des Gebäudes vom mutmaßlichen Zeitpunkt der Errichtung, Änderung bzw. Nutzungsänderung bis heute.
Zweifelsfragen ließen sich im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens klären (siehe unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312 ). Ein positiver Bauvorbescheid schafft in aller Regel Rechtssicherheit.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee