Geschrieben von:
Kirsten Schlichtmann
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Hallo,
wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem laut B-Plan nur ein Haus mit Sattel- oder Walmdach errichtet werden darf. Da das Grundstück in rückwärtiger 4.Reihe liegt, von der Straße nicht einsehbar ist und damit das Straßenbild nicht beeinträchtigt, würden wir gerne einen Antrag für die Genehmigung eines Flachdaches stellen.
Ist dies völlig zwecklos, wenn der B- Plan etwas anderes vorschreibt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und
viele Grüße
Kirsten Schlichtmann
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