Geschrieben von:
Heinrich
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe eine Frage über die Abstandsregel für den Bau eines Carports zur Straße .
Wir planen gerade den Hausbau und möchten auf unserem Grundstück ein Carport mit der Größe 6 x 6 Meter auf der Grundstücksgrenze errichten. Im Bebauungsplan ist nur die Erstellung von 2 Stellplätzen oder Carport /Garage gefordert, weitere Regelungen gibt es nicht. Welcher Abstand muss bis zur Straße eingehalten werden, kann ich den Carport auch z.B. 1 Meter bis an den Gehweg heransetzen? Wir wollen die Seitenwände nur im hinteren Bereich schließen, so wird die Sicht beim Ausfahren nicht behindert. Die Straße ist eine reine Anwohnerstraße mit Wendehammer am Ende der Sackgasse.
Zu ergänzen ist aber noch, das unser Nachbar an dieser Grundstücksgrenze seine Garage direkt bis in den Winkel Gehweg/unser Grundstück gesetzt hat. Er fährt allerdings nicht dort auf die Straße, sondern über sein Grundstück bis auf die andere Seite. Hat dies für uns Auswirkungen?
Vielen Dank schon mal,
Heinrich
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