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Thema: Gemeinschaftliches Grundstück nach WEG

Autor Beitrag
 Verfasst am: 15.11.2011 19:05:19 Titel: Re: Gemeinschaftliches Grundstück nach WEG
Hallo Dide,

wie Sie richtig andeuten, werden bei einer ideellen Teilung - anders als bei einer Realteilung - keine „neuen“ Grundstücksgrenzen gezogen.

Damit wird auch das öffentliche (Bau)Recht, mit dem wir uns als MitarbeiterInnen einer Bauaufsichtsbehörde befassen, nicht berührt.

Sie müssten die Angelegenheit wohl auf der privatrechtlichen Ebene klären (lassen).

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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