Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Dide,
wie Sie richtig andeuten, werden bei einer ideellen Teilung - anders als bei einer Realteilung - keine „neuen“ Grundstücksgrenzen gezogen.
Damit wird auch das öffentliche (Bau)Recht, mit dem wir uns als MitarbeiterInnen einer Bauaufsichtsbehörde befassen, nicht berührt.
Sie müssten die Angelegenheit wohl auf der privatrechtlichen Ebene klären (lassen).
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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