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Thema: Grenzbebauung durch altes Gewächshaus

Autor Beitrag
 Verfasst am: 04.11.2011 18:26:02 Titel: Re: Grenzbebauung durch altes Gewächshaus
Hallo Corsi,

wenn das die gleiche Grenze ist, ist das normalerweise nicht zulässig – das Gewächshaus wird mit eingerechnet.

Von der Vorgehensweise muss man allerdings zunächst schauen, was das Bauplanungsrecht sagt (Stichwort: „Bundesrecht bricht Landesrecht“, vgl. Art. 31 Grundgesetz). Das ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 4 der Landesbauordnung (LBO).

Um das zu erfahren, müssten Sie mit der Bauaufsichtsbehörde sprechen…


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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