Geschrieben von:
Andreas Peters
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Hallo,
wir besitzen ein kleines Grunsstück mit Einzelhausbebauung in Hanglage. Der Eigentümer oberhalb von uns ist verstorben und die Erben haben das Grundstück verkauft. Die neuen Nachbarn haben das alte 50er Jahre Haus abgerissen und ein neues hingesetzt. Im nächsten Schritt soll nun das Grundstück aufgeschüttet werden, um eine waagerechte Ebene zu erhalten. Die neuen Nachbarn teilten uns mit, dass dies 1m auf dem gewachsenen Boden ohne Zustimmung von uns zulässig sei. Meine Frage lautet nun, was ist unter dem gewachsenen Boden zu verstehen? Da der frühere Eigentümer seinerseits auch bereits Erdbewegungen ausgeführt hat, können / müssen diese beim Ansetzen der neuen angestrebten Höhe berücksichtigt werden? Falls ja, wie kann die gewachsene Bodenhöhe nachgewiesen bzw. neu festgelegt werden?
Ist sowas evtl in alten Bauanträgen / Geländevermessungen dokumentiert? Oder kann ggf. auch einfach eine Gerade zwischen existierenden Grenzpunkten gelegt werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
mfg
A. Peters
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