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Thema: Nutzung des Nebengebäudes als Büro

Autor Beitrag
 Verfasst am: 23.08.2011 08:05:19 Titel: Re: Nutzung des Nebengebäudes als Büro
Hallo Frau Niggemann,

keine Verordnung, sondern ein Gesetz dürfte entgegen stehen.

§ 6 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) fordert bei offener Bauweise (siehe § 22 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung –BauNVO- unter -> http://dejure.org/gesetze/BauNVO/22.html ) grundsätzlich einen Grenzabstand von mindestens 3 m.

Die (wenigen) Anlagen und deren Nutzung, die in den Abstandflächen zulässig sind, sind im § 6 Abs. 7 und 8 LBO aufgezählt.

Die von Ihnen geplante Nutzung erfüllt den Begriff des Aufenthaltsraumes im Sinne des § 2 Abs. 5 LBO.

Aufenthaltsräume gehören nicht zu den im Grenzbereich zulässigen Nutzungen.

Zum Begriff des Aufenthaltsraumes haben wir in diesem Forum schon viel geschrieben (vgl. z. B. -> http://foren.kreis-stormarn.de/admin/view/thread/130/0/?SID=c043326f2fe2c1ecd1a9f61bd788bc71 ); benutzen Sie einfach die „Suche“.


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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