Geschrieben von:
Sylvia Niggemann
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Hallo,
Wir möchten ein Haus in Schleswig-Holstein kaufen, auf dessen Grundstück ein Nebengebäude steht, das lt. erster Aussage des Bauamtes nicht zu wohnrechtlichen Zwecken genutzt werden darf (es steht direkt an der Grenze zu den Nachbarn) - wir möchten dort auch nicht wohnen, sondern die zwei Räume als Büro (das nur am Wochenende ca. 5 Std. pro Tag genutzt wird) und als Gästezimmer für gelegentlichen Wochenendbesuch nutzen (Büro wäre ein Muss, Gästezimmer optional). Gibt es eine Verordnung oder ähnliches, die gegen unsere geplante Nutzung spricht?
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