Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Zaun auf Grundstücksgrenze

Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.08.2006 10:01:58 Titel: Re: Zaun auf Grundstücksgrenze
Hallo Karolin,

ob Ihr Nachbar in diesem Falle „weiter kommt“, entscheiden letzten Endes Sie.

Wenn Sie den auf der Grenze errichteten Zaun stillschweigend dulden, wird er möglicherweise zu einer Grenzeinrichtung i.S. von §§ 921, 922 BGB (siehe unter http://dejure.org/gesetze/BGB/921.html und http://dejure.org/gesetze/BGB/922.html ). Die Eigenschaft als Grenzeinrichtung hätte Bedeutung für die Unterhaltspflicht, die Herstellungs- und Unterhaltungskosten sowie für die Beseitigung, Veränderung und Benutzung.

Sie sollten sich in der Sache mit Ihrem Nachbarn in Verbindung setzen, um gemeinsam eine Regelung zu finden, wie es weiter gehen soll...

Übrigens sitzen wir auch dann „am Schreibtisch“, wenn wir auf Fragen im Bürgerforum antworten ;-).

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen