Hallo,
nach dem ich mich dieses versucht habe intensiv selber zu informieren bevor ich hier ein Frage stelle, bleibt trotzdem noch ein Punkt offen den sie mir vielleicht klären könnten.
Die Hausverwaltung unsere Nachbarin (wir EFH, sie MFH vermietet (Oststeinbek)) versucht uns dazu zu zwingen die Einfriedung die aus einer Hecke besteht, komplett alleine bewirtschaften zu lassen. Gesprächsversuche mit der Eigentümerin blieben leider gänzlich erfolglos :-(
Die Hecke wurde von beiden Parteien bezahlt und auf unserer Seite gepflanzt. Laut Vorbesitzer unseres Hauses wurde die Hecke bisher immer von jeder Partei auf iher Seite gepflegt. Die Nachbarin möchte nun das wir nach §37 NachbG das wir alles wegschneiden was zu ihr rüberragt und droht mit rechtlichen Schritten.
Damit bin ich auch schon bei der Frage. Gilt §37NachbG hier? Ich bin der Meinung das hier §32(1) und damit §28(2) zum tragen kommen. Können Sie mir also sagen ob es hier um den Begriff der Einfriedung geht oder doch um eine "grenzüberschreitende Anpflanzung"?
Wissen Sie eventuell ob nicht zudem auch Brutzeiten von Vögeln beachtet werden müssen? Wir sehen überall noch Nester mit Jungen. Da die Frist zur Erledigun von ihr auf 2 Wochen gesetzt ist wird das eventuell ein Problem werden.
Falls nicht, können Sie mir zeitnah schreiben an wen ich mich wenden kann um eine eindeutige Aussage zu bekommen? Gibt es dafür behördliche Stellen oder muss man gleich die Kosten für einen Anwalt der einen beraten kann, aufnehmen?
Vielen lieben Dank
Stefan!
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