Geschrieben von:
Marcellino
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Hallo und guten Abend,
es wurde ein Garagenneubau geplant mit 3 Einstellplätzen. Die jetzige vorhandene Bebauung entspricht ebenfalls 3 Einstellplätze, die aber nicht mehr den heutigen Normen entsprechen. Ebenfalls sind Falchdächer vorhanden. Die neue Beplanung ist 1,50m in der länge mehr, als jetzt vorhanden. Die Planung wurde mit dem Stadtplanungsamt abgesprochen und den Befreiungsanträgen seitens des Stadtpanungsamtes stattgegeben. ( Befreiung von Baugestaltungssatzung Flachdach, Festsetzungen B-Plan- Straßenseitig nur 2 Garagen. ) Das Stadtplanungsamt gab diese Emptehlung zum Bauausschuß, unvermutet lehnte er den Neubau ab, da er zu groß wirkte. Als Abstimmung kam ein Gleichstand raus, also 50% dafür, 50% dagegen. Gilt bei der Stadt als abgelehnt, da keine Mehrheit zu stande kam. Man sollte die Planung überdenken.
Ist es so, dass die Baubehörde den Bauauschuß überstimmen kann? Der Bauausschuß gibt ja auch nur eine Empfehlung?
Kann man eine Garage mit zwei Einstellplätzen als 1 Garage sehen? Im B-Plan ist ja von 2 Garagen zur Straßenseite die Rede. Es ist ja nicht begründet, welche Abmessungen usw. als eine Garage zu sehen ist. ( geplant eine Doppelgarage und eine einzelgarage getrennt durch einen Mülltonnenstellplatz ) Also kann man doch die Doppelgarage als eine Garge sehen?
Vielen Dank im voraus
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