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Thema: Sichtschutz und Gartenhaus an Grenze

Autor Beitrag
 Verfasst am: 23.06.2011 20:50:01 Titel: Re: Sichtschutz und Gartenhaus an Grenze
Hallo Frau Käßner,

nach heutigem Recht nicht mehr bzw. nur über § 71 LBO im Wege einer Abweichung von § 6 Abs. 7 Satz 2 LBO, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Bei nachbarlichen Problemen ist immer zu klären, ob ein Nachbaranspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten möglicherweise deshalb verwirkt ist, weil der Nachbar sich nicht rechtzeitig gegen eine – ihn seiner Meinung nach beeinträchtigenden – Grenzbebauung gewehrt hat (siehe dazu Überschrift „Frist“ unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=61 ).

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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