Hallo,
wir haben vor einem Jahr ein Gundstück in SH gekauft, der Nachbar hat auf der Grenze dieses Grundstücks einen Carport mit Abstellraum mit einer Gesamtlänge von 15 m errichtet, ferner steht an der selben Grenze noch ein Gartenhaus mit 1m Abstand zur Grenze und einer Gesamtlänge von 4m.
Ist diese Bebauung rechtens ?
Meines Wissens lag keine Baugenehmigung vor, da unser Vorbesitzer diese anscheinend unzulässige Bebauung mind. 5 jahre geduldet hat, kann dagegen überhaupt noch was unternommen werden ?
MfG
Gerald
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