Geschrieben von:
Swen Martensen
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Ich besitze ein Wohnhaus ( Bj ca.1700) das im Aussenbereich steht. Zwischen mir und den Nachbarn ist ein ca. 25 m breites freies Grundstück vorhanden, auf dem ich gerne ein Einfamilienhaus errichten möchte, Strasse Versorgungsleitungen usw. vorhanden. Auf nachfrage beim Bauamt unserer Gemeinde bekamm ich vom Bauamtsleiter die mündliche Auskunft er sieht es alles Baulücke im Aussebereich und eine Bebauung sei möglich, er würde es weiterleiten. Nach 2 Wochen stand unser Bürgermeister ( wir haben nicht das beste Verhältnis miteinander) bei mir auf der Matte und sagte so geht das ja nicht, ich dürfte da nicht Bauen, ist ja Aussenbereich wenn da jeder kommen würde. Meine Frage wie bekomme ich ohne imenser Kosten eine Rechtsverbindlich Aussage ob ich Bauen darf oder nicht.
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