Auf dem in der Baugenehmigung ausgewiesen Stellplatz (6 x 6 m) möchten wir einen Carport errichten. Die Überdachung des Stellplatzes soll seitlich um einen Abstellraum (Breite 2 m) erweitert werden. Die Gesamtabmessung werden damit etwa 6 x 8 m betragen.
Wir würden den Carport gerne mit einem Satteldach versehen (Dachneigung < 45 Grad). In der Mitte des Carport wird die max. Höhe bis zur Giebelspitze rd. 4m betragen.
Frage 1: Ist für den Carport eine Baugenehmigung notwendig, da die mittlere Wandhöhe von 2,75 m überschritten wird?
Frage 2: Ist die Zustimmung des Nachbarn notwendig, wenn der Carport mit der Giebelseite direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt wird?
Viele Grüße aus Reinbek,
Klemens
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