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Thema: Kaminholzunterstand

Autor Beitrag
 Verfasst am: 06.04.2011 10:39:56 Titel: Re: Kaminholzunterstand
Hallo Carmen,

es kommt auf die Größe an.

Wenn Ihr Grundstück im Außenbereich liegt, ist der Unterstand bis 10 m³ umbauten Raumes verfahrensfrei, in anderen Gebieten bis 30 m³.

Mit Überdachung fällt die Anlage unter § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a LBO, ohne Überdachung unter § 63 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe f LBO (siehe unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH+%C2%A7+63&psml=bsshoprod.psml&max=true).

Bitte beachten Sie, dass ein ggf. bestehender Bebauungsplan (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=39 ) die Anlage trotz Verfahrensfreiheit an bestimmten Stellen der Grundstücke einschränken oder verbieten kann.

Deshalb sollten Sie sich bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung erkundigen, ob Ihr Grundstück in einem Bebauungsplangebiet liegt.

Liegt das Grundstück in unserem Zuständigkeitsbereich, finden Sie Ihre/n Ansprechpartner/in unter -> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf .


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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