Geschrieben von:
petersilie152
|
Habe da auch mal eine Frage an jemanden der sich gut mit einer Ersatzbebauung im Aussenbereich auskennt.
Es steht ein altes von 1904 errichtetes Herrenhaus/Wohnhaus mit Mängeln und Missständen auf einem Nebenerwerbs-Landwirtschaftlichen Betrieb. Das Haus ist somit über 100 Jahre alt. Jetzt hat der Architekt eine Bauvoranfrage für eine Ersatzbebauung gestellt. Masse Brutto: EG 164,75qm, OG 137,75qm, Dachgeschoss/Trockenraum (mit Treppenhaus bis oben) ca.103qm + Keller (Heizung/Vorrat) nochmal ca 103qm (aber nur 1,80Höhe). Der Ersatzbau soll eine Wohnfläche von 280qm bekommen, so im Antrag gestellt. Jetzt möchte eine Dame vom Bauplanungsamt und eine Dame vom Bauordnungsamt vorbeikommen und das Haus auf Mängel und Grösse besichtigen. Mängel= gar keine Dämmung bei Ölheizung, Dachstuhl aus altem Holz mit Splitterung durch Bomben, Keller feucht und Putz fällt ab,....usw. . Mit Errichtung des Hauses wurden vom angrenzenden Stall zusätzlich (qm hier nicht angegeben) im EG 2 Räume und im OG 2,5 Räume abgenommen, wohl bemerkt: die Räume liegen im Stall und wurden kompl. dem Haus zugeführt (vom Haus begehbar) und für Knechte genutzt. In den Räumen befinden sich auch noch 100Jahre alte Heizungen. Meine Frage, da dies vor ca. 100Jarhen passierte und es auch keine Bauunterlagen darüber giebt, macht das Bauordnungsamt da wohl Ärger wegen der vom Stall abgenommenen Räume. Zählen diese auch zur Wohnfläche, da diese ja schon vor so langer Zeit entstanden sind (keine Bauunterlagen da Haus so alt).
|