Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Außenbereichssatzung:Beteiligung höhere Planungsbehörde

Autor Beitrag
 Verfasst am: 23.03.2011 19:15:20 Titel: Re: Außenbereichssatzung:Beteiligung höhere Planungsbehörde
Sehr geehrter Herr Ochs,

eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB bedarf seit dem Änderungsgesetz aus dem Jahre 2004 keiner Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.

Nach der Ermächtigung im § 246 Abs. 1a BauGB können die Bundesländer jedoch eine Anzeigepflicht vorschreiben (siehe unter - > http://dejure.org/gesetze/BauGB/246.html ).

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen