Hallo Michael,
zu Ihrem Fall lässt sich nicht unbedingt viel Verlässliches sagen.
Ein Problem lässt sich jedenfalls aus Ihren Schilderungen herausfiltern: Der Carport überschreitet die zulässige Gesamtlänge von als 9 m an der Grundstücksgrenze (vgl. § 6 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 LBO unter ->
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH+%C2%A7+6&psml=bsshoprod.psml&max=true ).
Sie sollten mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in der Bauaufsicht sprechen, bevor Sie möglicherweise einen Fehler machen.
Liegt das Grundstück in unserem Kreisgebiet, dann finden Sie Ihre/n Ansprechpartner/in unter - >
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf .
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee