Hallo,
wir benötige Hilfe bzw. Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:
Wir möchten gerne an unsere Garage ein Anlehncarport bauen. Die Garage ist aktuell 3,04m von der Grundstücksgrenze entfernt. Hinter der Grundstückgrenze liegt noch ein Grünstreifen, ein Bürgersteig, ein Graben und dann die L92. Es gibt hier also keinen direkten Nachbarn.
Das Carport soll an der Grundstücksgrenze enden. Die Garage hat eine Länge von 10 Metern. Über diese länge soll auch das Carport verbaut werden. Der Bürgermeister des Dorfes hat soweit grünes Licht gegeben. Das Dorf hat soweit nichts dagegen. Die Frage ist nur, ob es hier evtl. noch andere Behörden gibt, die hier etwas dagegen haben könnten...
Auf was muß ich Genehmigungstechnisch achten? Sind Carports nicht baugenehmigungsfrei?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Vielen Dank
Michael
|