Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Björn,
...keine Ursache.
Doch leider sehe ich - wie gesagt - kaum Chancen, dass die Gemeinde (extra) für Sie einen Bebauungsplan aufstellt. Der wäre wohl auch nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.
Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers gilt für sogenannte "sonstige Vorhaben" im Außenbereich praktisch ein Bauverbot.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 03.04.2011 um 09:20:23 von Jens Bebensee.
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