Hallo Björn,
wenn Ihr Grundstück das mit dem Kreuz ist (Flurstück 22?), sieht es auch aus meiner Sicht nicht gut aus mit einer Wohnhausbebauung.
Die Gebäude bilden eine Splittersiedlung, deren Erweiterung durch ein Wohnhaus zu befürchten wäre und damit öffentliche Belange beeinträchtigen würde (vgl. § 35 Abse. 2 und 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB unter ->
http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gemeinde hier einen Bebauungsplan aufstellt, der eine Bebauung des Flurstücks ermöglicht.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee