Hallo,
ich habe bisher angenommen, dass ein Pool bis 100 m³ Wasserinhalt sowie ein Gewächshaus zur privaten Nutzung, wenn die Firsthöhe unter 4 m liegt, sowohl baugenehmigungs- als auch anzeigefrei ist. Nun wurde mir gesagt, dass dies so nicht stimme, ich müsse auch auf Baugrenzen achten. Wenn Pool und Gewächshaus hinter der Baugrenze liegen sollen, so bedürfen sowohl Pool als auch Gewächshaus einer Genehmigung. Ist das richtig so? Wenn ja, woraus ergeben sich die Baugrenzen, wenn es für das betreffende Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, bzw. dieser B-Plan außer Kraft gesetzt wurde?
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