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Thema: Kanalleitung und Außenbereich im Innenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 13.03.2011 12:48:22 Titel: Kanalleitung und Außenbereich im Innenbereich
Grüß Gott Herr Bebensee,

ich habe gleich zwei Anliegen im Zusammenhang mit unserem Bauvorhaben und bin mir sicher, Sie können mir weiterhelfen:

1. Bei dem Objekt, das wir beabsichtigen umzubauen, handelt es sich um eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle samt Wohn-, Stall-, Scheunen- und Garagengebäude. Für alle Gebäulichkeiten liegen Baugenehmigungen vor. Es sollen nun die landwirtschaftlichen Gebäude abgebrochen werden und das Wohnhaus umgebaut werden sowie eine neue Doppelgarage an das bestehende Wohnhaus angebaut werden und mit einem Wohnraum - erreichbar vom Wohnhaus - überbaut werden. Bei dem Hofstellengrundstück handelt es sich nach Angabe des Bürgermeisters um einen Außenbereich im Innenbereich. Die Grundstücke rundherum - mit Ausnahme von zwei Wiesengrundstücken, die auch zur Hofstelle gehören - sind ebenfalls bebaut. Die Frage, die sich uns nun stellt, ist, ob es hierbei irgendwelche Besonderheiten zu beachten gilt im Hinblick auf den Abbruch und Neubau von Gebäuden?

2. Dieses Wohnhaus - und das ist im Moment das eigentliche Problem - wurde bisher über eine von der zuständigen Gemeinde in den 70er Jahren verlegte Kanalleitung entwässert, die jedoch über zwei Privatgrundstücke verläuft und erst dann in das gemeindliche Straßengrundstück einmündet. Leider gibt es hierüber keine Unterlagen seitens der Gemeinde mehr und auch keinen Gestattungsvertrag mit den betroffenen Grundstückseigentümern, die diese Leitung bisher geduldet haben, und schon gar keine dingliche Sicherung im Grundbuch mittels einer Dienstbarkeit. Das Problem, das wir nun haben ist, dass ein Eigentümer dieser Nachbargrundstücke dies nun ohne Angabe von Gründen nicht mehr weiter dulden möchte und bestenfalls die Leitung entfernt haben möchte. Die Gemeinde vertritt den Standpunkt, dass diese Leitung nie durch die Gemeinde errichtet hätte werden müssen, also wohl nur ein entgegenkommen des damaligen (bereits verstorbenen) Bürgermeisters war und somit jetzt nicht Sache der Gemeinde ist, also die Gemeinde von sich aus nichts unternehmen wird, um die Eintragung einer Dienstbarkeit gerichtlich zu erwirken. Wir haben zwar die Möglichkeit, die Entwässerung auch über unsere Zufahrt zur Straße hin vorzunehmen, jedoch nur mit einer sog. Druckleitung, weil das Grundstück hangabwärts liegt. Dies ist natürlich auch mit höheren Gestehungs- und Unterhaltungskosten verbunden und nicht unbedingt einsehbar, weil die bestehende Leitung in einem guten Zustand ist. Gibt es nicht soetwas wie Bestandsschutz/Gewohnheitsrecht? Was können wir tun?

Vielen Dank schon mal verbunden mit den besten Grüßen aus Bayern!

Daniela und Peter
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