Geschrieben von:
Tobias Hellberg
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Sehr geehrter Herr Bebensee,
wir planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen, da eine Doppelgarage aufgrund der Grundstücksgröße (bei festgelegter Hausgröße) nicht möglich ist. Die Garagen sollen dabei links und rechts des Hauses angeordnet werden. Im Normalfall wird meines Wissens nach jedoch nur eine Überfahrtsgenehmigung pro Grundstück erteilt und eine Zweite nur in begründeten Ausnahmefällen. Meine Frau und ich sind beides Berufspendler wofür wir jeweils ein Fahrzeug benötigen. Wäre eine zweite Überfahrtsgenehmigung mit der Begründung der berufsbedingten Notwendigkeit zweier Fahrzeuge und der für eine Doppelgarage nicht ausreichenden Grundstücksgröße erteilbar?
Freundliche Grüße,
Tobias Hellberg
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