Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Frau Keller,
vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Rechtskenntnisse und Hilfsbereitschaft.
Ihrer Bitte, einen straßenrechtlichen Widerspruch in Ihrer Sache zu formulieren, kann ich nicht nachkommen.
Abgesehen davon, dass ich den Sachverhalt zu wenig kenne, um Ihnen weiter helfen zu können, soll dieses Forum nicht dazu dienen, möglicherweise anstehende verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen für „eine Seite“ vorzubereiten.
Sie werden in den straßenrechtlichen Bestimmungen des Landes Niedersachsen unter den Stichworten „Zufahrten“ und „Unterbrechung von Zufahrten“ Regelungen finden, die Ihnen möglicherweise weiter helfen können.
Mehr kann und darf ich nicht für Sie tun.
Mit freundlichem Gruß
aus dem nördlichsten Bundesland
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 21.02.2011 um 18:42:23 von Jens Bebensee.
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