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Thema: Bauen im Aussenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.02.2011 18:39:39 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Guten Tag Herr Ludwig,

schön, dass Sie zu uns gefunden haben.

Ich habe bereits mehrfach in diesem Forum zum Ausdruck gebracht, dass Ratschläge manchmal auch Schläge sein können…

Gleichwohl möchte ich Ihnen kurz schildern, was ich in Kenntnis dieser Sachlage täte:

1.)
Fotos vom Grundstück und den baulichen Anlagen machen.

2.)
Bauakten bei der Bauaufsichtsbehörde einsehen und anhand der Fotos genau prüfen, was von den Anlagen auf dem Grundstück mit welcher Nutzung bauaufsichtlich genehmigt wurde.

Dabei auch klären, wie die Wasserver- und –entsorgung erfolgt(e).

3.)
Dass das EFH ca. vier Jahre nicht bewohnt wurde, dürfte in Ihrem Falle kein Hinderungsgrund sein, es weiterhin bzw. wieder zu bewohnen. Wichtig ist dabei, dass für die Nutzung als (Dauer-)Wohngebäude überhaupt eine wirksame Baugenehmigung vorliegt, es also – wie im § 35 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2, 3, 5 und 6 BauGB formuliert – „zulässigerweise errichtet“ worden ist.

4.)
Sollten Sie keinen Zeitdruck haben, sollten Sie Fragen, die Sie zu evtl. geplanten Baumaßnahmen haben, im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens klären. Das schafft (auch für die Banken) Rechtsklarheit und –sicherheit.

Mit freundlichem Gruß
aus dem Land zwischen den Meeren

Jens Bebensee
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