Geschrieben von:
Keller,Angelika
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Hallo,ich habe ein Problem.Wir haben eine Einfahrt zu einer Kreisstrasse wieder geöffnert.Diese Einfahrt gab es schon lange vor der Kreisstrasse,wurde von uns mit einer Hecke zugepf anst weil unser Haus von unserer Familie bewohnt wurde. Jetzt müssen wir vermieten und haben die Einfahrt wieder geöffnet.Der Landkreis Harburg hat uns aufgefordert die Einfahrt zu schliesen,da wir mit der Bepflanzung den Bestandsschutz verloren haben.Es wer schön wenn Sie uns helfen könnten wie wir einen Wiederspruch formulieren könnten.Danke
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