Geschrieben von:
Christian Ludwig
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Guten Tag Herr Bebensee,
meine Familie und ich sind seit längerem auf der Suche nach einem EFH. Wir sind nun auf eine Zwangsversteigerung eines EFH mit knapp 2000qm Grundstück gestoßen, welches uns sehr interessiert. Ich habe mir das Gutachten dieses Objektes zukommen lassen und mußte nun feststellen, dass dieses Haus im Außenbereich liegt. Desweiteren ist das Grundstück im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche gekennzeichnet. Ein Bebauungsplan existiert nicht und das Objekt liegt im Bereich eines Wasserschutzgebietes (WSG III ). Wie würden Sie an meiner Stelle in solch einem Fall vorgehen und wie sehen Sie die Chancen einer weiteren Nutzung dieses Objektes als Wohnimmobilie? Das Haus wurde 1995 in Rheinland-Pfalz gebaut und auch als Wohnhaus genutzt, wird jedoch seit ca. 4 Jahren nicht mehr bewohnt.
Ich darf mich im Voraus schon für Ihre Antwort bedanken und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Christian Ludwig
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