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Thema: Bauen im Aussenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 15.02.2011 19:13:46 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Hallo Marcellino,

die Gerichte orientieren sich in Bezug auf die Angemessenheit an den Grenzen des nicht mehr gültigen § 39 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, den Sie im Internet finden unter - > http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous2977930561455&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F1985%2FNr.%2036%20vom%2016.07.1985%2Fbgbl185s1277.pdf (nicht druckbar) .

Danach liegt die Grenze für Familienheime mit zwei Wohnungen bei 200 m².

Sie müssten mit Ihrer Bauaufsichtsbehörde klären, ob evtl. die Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 erfüllt sind.

Mir persönlich erscheinen 240 bis 250 m² etwas zu groß bemessen.

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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