Geschrieben von:
Macellino
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Sehr geehreter Herr Bebensee,
in der zwischenzeit konnte ich einige Missverständnisse klären. Es handelt sich hier um ein Gebäude nach § 35 Absatz (2) BauGB, daraus folgt dann §35 Absatz (4) Satz 5 BauGB. Die im Satz 5 genannten Punkte werden erfüllt. Die Situation ist, dass vorhandene Gebäude hat eine Wohnfläche von ca. 120-130qm Wohnfläche. Der "Anbau soll ca. 110qm Wohnfläche aufweisen. Nach einigen Urteilen der Gerichte im Internetz, gibt es nur Einzelfallentscheidungen. Ist eine Erweiterung auf ca. 240-250qm zulässig? ( 4 Personenhaushalt und ein Elternteil )
Vielen Dank im voraus.
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